Krankenkassenzusatzbeiträge (Stand Ende Januar 2010)

 
Wie der Presse zu entnehmen ist, wollen etliche Krankenkassen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Höhe von zunächst 8.- Euro im Monat erheben.

Geregelt ist dies im § 242 SGB V (Kassenindividueller Zusatzbeitrag). Dabei ist der Zusatzbeitrag auf 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt.

Dies bedeutet auch für Alg II (Hartz IV) - Empfänger und Empfängerinnen eine  Mehrbelastung.

Entsprechend der Regelung des § 26(4) SGB II (Hartz IV-Gesetz) kann die Bundesagentur den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung  für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übernehmen, für die der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde.

Eine "besondere Härte" (z.B. die Unterbrechung einer seltenen und lebenserhaltenden Krebstherapie nach § 2 (1) Satz 2 SGB V (Einzelfallentscheidung "besondere Therapieformen") wird für Euch schwer nachzuweisen sein.
Auch eine generelle Übernahme durch den Bund scheint zunächst nicht geplant (Spiegel-Online, 28. Januar 2010).

Demnach gibt es drei Möglichkeiten:

1. Wechsel der Krankenkasse
   .... mit dem Risiko, dass die nächste Kasse auch einen Zusatzbeitrag erheben wird. Erhebt die Kasse jedoch einen Zusatzbeitrag von mehr als 8 Euro wird nach Einkommensprüfung 1% des Einkommens verlangt.
2. Verweigerung der Zahlung
   .... wobei zu erwarten ist, dass der auflaufende Zusatzbeitrageitrag ab einer bestimmten Höhe mittels Inkasso eingetrieben wird.
3. Zahlen des Beitrags

!!! Wollt Ihr nach momentaner Lage sicher gehen, wechselt zu einer Kasse die mehr als 8 Euro im Monat als Zusatzbeitrag verlangt. Dies bedeutet die Prüfung des Einkommens und damit für einen ledigen ALGII-Empfänger eine Begrenzung auf 1% des Brutoeinkommens (also des Regelsatzes ohne Miete), damit 3,59 Euro im Monat. !!!
Beantragt auf jeden Fall die Übernahme des Zusatzbeitrags bei dem zuständigen Leistungsträger / den Argen. Weist in Eurem Antrag darauf hin, dass im zugrunde liegenden "Warenkorb-/Statistikmodell" des Regelsatzes eine entsprechende Zahlung nicht vorgesehen ist. Weist ggf. auch darauf hin, dass 8 Euro zusätzlich im Monat die vorgesehenen 1% Eurer Einnahmen übersteigt (Regelsatz ohne Miete).

Wir halten die Zusatzbeiträge bei ALG II-Emfängern für Verfassungswidrig. Entsprechende Urteile werden sich allerdings hinziehen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden ....



Übrigens: Derzeit liegt der Höchstbetrag des Zusatzbeitrags von 1% bei 37,50 Euro - gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro. Wer darüber verdient, hat die Möglichkeit sich aus dem "solidarischem" Krankenversicherungssystem zu verabschieden. Daneben wird, anders als bei Hotelübernachtungen, Trüffel und Rennpferden, auf sämtliche Leistungen die volle Mehrwertsteuer von 19 % erhoben (z.B. auch auf von Euch beim DRK gespendetes Blut). Leider kein Thema für Schwarz, Gelb, Grün, Rot oder Röter.

Gefordert wird eine Kopfpauschale ??? Dann aber bitte auch von den rausfallenden privat Krankenversicherten: Von allen Bürgern für alle Bürger !!!
 
 
 



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